Entwurf des DSAnpuG-EU diese Woche im Kabinett?

[Update] Heute (01.02.2017) wurde der Regierungsentwurf vom Bundeskabinett  beschlossen [/Update]

Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu erfahren war, soll der Entwurf des „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG-EU), mit dem die DSGVO in Deutschland umgesetzt werden soll, diese Woche im Bundeskabinett behandelt werde. Der hierfür erstellte Entwurf soll gegenüber den Referentenentwurf vom 23. November 2017 deutliche Änderungen erfahren haben. So sollen im BDSG-neu die Nachfolgeregelungen zu § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und § 28b Scoring aus dem derzeitigen BDSG im Entwurf für die Kabinettssitzung nicht mehr enhalten sein. Ob das Kabinett den Entwurf diese Woche endgültig beschließt oder es zu Nachverhandlungen kommt, ist derzeit allerdings noch offen.

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Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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