[DSGVO-NL] X-338 – Interpretation der DS-GVO, Neues zur ePrivacy-VO und Synopse zum Subskriptuionspreis

Hallo,

aller guten Dinge sind drei! Daher gibt es auch heute wieder drei Informationen für Sie.

1.) Gestern und vorgestern war ich auf der Externer Link DuD 2017. Die DuD ist eine jährliche Datenschutzkonferenz, die ich ziemlich regelmäßig besuche. Dort gab es einen Vortrag von Frau Dorothee Schrief von der Deutschen Telekom AG. In diesem Vortrag sprach sie auch von dem im Telekom-Porjekt zur Umsetzung der DSGVO erstellte Dokument „Verbindliche Interpretation (BI)“. Dies ist eine Interpretation wesentlicher Inhalte der DSGVO. Warum erwähne ich das? Dieses aus meiner Sicht sehr hilfreiche Dokument ist öffentlich zugänglich! Auf Externer Link https://www.telekom.com/de/verantwortung/datenschutz-und-datensicherheit/archiv-datenschutznews/news/eu-datenschutz-einheitlich-interpretiert-481772 finden Sie diese „Verbindliche Interpretation“ als PDF-Datei zum Download.

2.) Nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit – auch von der Fachöffentlichkeit – wurde vor einigen Tagen der Entwurf des Berichts des LIBE-Ausschusses (Ausschuss für Inneres und Bürgerrechte) des EU-Parlaments veröffentlicht. Dieses Externer Link 90-seitige Dokument  enthält 135 Änderungesvorschläge zu dem Kommissionsvorschlag vom 10. Januar 2917 des Entwurfs der EU-Privacy-Verordnung (ePrivVO), die – sofern sie im weiteren Verfahren Bestand haben sollten – die zu einer Stärkug des Datenschutzes im Internet führen würden. Unter  https://dsgvo.expert/RT5sb  steht auch noch, wie es jetzt mit dem Entwurf der ePrivVO weitergeht.

3.) Noch bis übermorgen, also bis Freitag, 23. Juni 2017 können Sie gedruckte Version der Synopse mit der Gegenüberstellung der Artikel der DS-GVO, der entsprechenden Erwägungsgründe und den dazugehörigen Pragraphen aus dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) zum Subskriptionspreis von 14,99 € bestellen:
Externer Linkhttps://efweha-verlag.de/bd41. Sie können sich dort diese Synopse auch als kostenloses eBook herunterladen. Aber gedruckt ist sie doch praktischer – oder?

Den nächsten Newsletter gibt es spätestens wenn das BDSG-neu als Artikel 1 des DSAnpUG-EU im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Viele Grüße,

Werner Hülsmann

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Sie können hier auch – gerade in E-Mails, gedruckten Medien
und Kurznachrichten – den Kurzlink
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Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/7RHfb

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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