Meldungen an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter, die eine/n Datenschutzbeauftragte/n benennen (ob auf Grund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig), müssen deren bzw. dessen Kontaktdaten gemäß Art. 37 Abs. 7 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde melden. Die entsprechenden Links zu den DSB-Meldeformularen finden Sie unten unter „DS-Beauftragte“

Datenschutz-Verletzungen sind dann vom Verantwortlichen (nicht aber vom Auftragsverarbeiter) an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden, wenn diese voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Auftragsverarbeiter melden alle Datenschutz-Verletzungen an die jeweiligen Verantwortlichen, also Auftraggeber, die dann gegebenenfalls selbst die Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde vornehmen müssen. Die entsprechenen (Online)-Formulare finden Sie unten unter „DS-Verletzungen“. Zum Teil sind nur auszufüllende Dokumente auf der verlinkten Seite hinterlegt. Dort wo bei „DS-Verletzungen“ kein Link hinterlegt ist, war weder ein Onlineformular noch eine Verweis auf Offline-Formulare zu finden. Dort habe ich vorübergehend die Kontaktseite aufgeführt. Über eventuelle Korrekturen oder Ergänzungen freue ich mich (die Links wurden von mir letzmalig am 22. Juli 2020 geprüft und aktualisiert).

Bund

DS-Beauftragte –  DS-Verletzungen

Bundesländer

Baden-Württemberg
DS-BeauftragteDS-Verletzungen

Bayern
DS-Beauftragte –  DS-Verletzungen

Berlin
DS-Beauftragte –  DS-Verletzungen

Brandenburg
DS-Beauftragte – DS-Verletzungen – Kontaktseite

Bremen
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Hamburg
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Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
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Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
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Sachsen
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