Materialien zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM)

Die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung der Datensicherheit und des Datenschutzes ist mit Gültigwerden der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht nur als Bestandteil einer eventuellen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich, sondern als als Bestandteil des Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und ist zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht aus Art. 5 Abs. 2 DSGVO zwingend erforderlich.

Daher finden Sie an dieser Stelle entsprechende Links zur Erstellung der Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen:

Zur Erstellung einer IT-Sicherheitsrichtlinie gibt es auf datenschutz-guru.de eine Darstellung der „GM-Methode“ (GM := Gesunder Menschenverstand), die allerdings noch an die DSGVO angepaßt werden muss.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/Mat-TOM