Update: DSGVO-Datenschutzanpassungsgesetz – ABDSG

Update 01.02.2017: Heute wurde der Regierungsentwurf des DSAnpUG-EU veröffentlicht

Update 18.11.2016: Es soll wieder Widerspruch gegen den Entwurf gegeben haben, so dass er doch noch nicht in die Verbändeanhörung gegangen ist.

In Sachen des DSGVO-Anpassungsgesetzes tut sich was. Zwar ist noch kein konkreter neuer Zeitplan veröffentlicht worden, aber laut dem Bundesministerium für Inneres wurde ein konsolidierter Entwurf des DSAnpUG-EU bereits am 11.11. an die Ressorts versandt. Sollte es seitens der Ressorts keinen Widerspruch geben, kann das BMI „den Entwurf in dieser Woche in die Verbände- und Länderanhörung geben.“ Die Frist für den Widerspruch soll am Mittwoch, 16. November ablaufen. Aus anderer Quelle habe ich vernommen, dass die §§ 28a Datenübermittlung an Auskunfteien und 28b Scoring des BDSG in einer „Light-Version“ erhalten bleiben sollen.

Es wird spannend!

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Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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4 Antworten zu Update: DSGVO-Datenschutzanpassungsgesetz – ABDSG

  1. Pingback: Erste kurze Einschätzung zum Entwurf des BDSG-neu (2. Ressortabstimmung, Stand 11.11.2016) | DSGVO – Expertenwissen für die Praxis

  2. Nils Ulrich sagt:

    Hallo, Laut Herrn Eickelpasch vom BMI ist das neue BDSG als Entwurf an die Ressorts gegangen. Der neue Name soll dann wieder BDSG sein und nicht ABDSG. Einen Entwurf konnte er am 17.11. bei der DAFTA in Köln nicht vorlegen, dieser wird aber sicherlich bald auftauchen.

  3. Pingback: Aktuelles zum Referentenentwurf und zum Zeitplan zur Umsetzung der DSGVO in Deutschland | DSGVO – Expertenwissen für die Praxis

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