[Update 04.06.2021] Fünf Jahre DSGVO – die Hausaufgaben sind immer noch nicht gemacht

[Update 04.06.2021] Die neuen Standarddatenschutzklauseln wurden heute von der EU als „endgültige Arbeitsdokumente“ veröffentlicht. [/Update]

Gestern vor fünf Jahren, am 25. Mai 2016,  trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO wie sie in Deutschland häufig abgekürzt wird*, in Kraft.

Am 25. Mai 2016 (gestern vor fünf Jahren) begann mit dem Inkrafttrete der DSGVO die zweijährige Übergangszeit für die nationalen Gesetzgeber, für Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine und alle anderen Institutionen bevor am 25. Mai 2018 – also heute vor drei Jahren – die DSGVO direkt anzuwenden war. Und was müssen wir leider feststellen? Nicht nur, dass die zweijährige Übergangszeit von vielen Unternehmen, Behörden, Stiftugen, Vereine nicht oder nur ungenügend genutzt wurde, um die Anforderungen der DSGVO umzusetzen, sondern auch, dass heute – also ganze fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der DSGVO – noch nicht alle ihre Hausaufgaben gemacht haben.

In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Doppelausgabe „Hefte 3/4 – Dezember 2020“ der „Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesellschaftspolitik vorgänge“ mit dem (leider irreführenden) Titel „Zwei Jahre Datenschutzgrundverordnung“. AutorInnen sind u.a.  Alexander Rossnagel, Peter Schaar, Ingrid Schneider, Thilo Weichert und auch ich. Einige Artikel finden Sie online auf der Website zum 216-seitigen Doppelheft, in dem das Schwerpunktthema immerhin 158 Seiten einnimmt: http://www.humanistische-union.de/nc/publikationen/vorgaenge/online_artikel/231/.

Meinen Beitrag hierzu mit dem Thema „Über viereinhalb Jahre DSGVO – eine Bilanz“ stelle ich den LeserInnen meines Newsletters vom 25. Mai 2021 exklusiv zur Verfügung.  Wenn Sie auch zur Leserin, zum Leser dieses Newsletter werden wollen, finden Sie ihn hier:  https://dsgvo.expert/wp/newsletter/bisher-erschienene-newsletter/ (sie können die bereits erschienenen Newsletter lesen, ohne meinem Newsletter zu abonnieren, sollten Sie ihn dennoch abonnieren wollen, so ist die hier möglich).

In meinem aktuellen Newsletter finden Sie auch noch folgende Themen:

  • Die ePrivacy-Verordnung – erste Trilogverhandlung
  • Der BREXIT – und noch immer keine Klarheit, wie es in Sachen Datenschutz weiter geht
  • Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde vom Bundestag verabschiedet
  • Die Standarddatenschutzklauseln (SDK) der EU-Kommission (siehe auch den aktuellen Newsletter vom 04.06.2021)
  • Das Internetfundstück

 

*) Auch die Abkürzung DS-GVO ist gängig, da es keine amtliche Abkürzung gibt, sind beide Varianten möglich, auch wenn sich der EuGH in seinem Schrems-II-Urteil für DSGVO entschieden hat.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/5Jahre

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
Dieser Beitrag wurde unter Anpassung in Deutschland, DSGVO-Allgemein, DSGVO-Newsletter, Material, Netzfundstück, Zeitschrift abgelegt und mit , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.