Da ich gestern von einem gemeinnützigen Verein eine Anfrage zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erhalten habe, habe ich heute – bevor ich in meiner Antwort auf meine Seite „Materialien zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ verwiesen habe – die dortigen Links aktualisiert. Das war auch höchste Zeit. Nun sind sie aber erst einmal wieder aktuell.
Und damit dieser Beitrag auch noch einen Inhalt hat und nicht nur über die Aktualisierung informiert hier noch ein Hinweis:
Beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvVT) ist zu berücksichtigen, dass es zwei verschiedene VvVT gibt:
a) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Verantwortliche und
b) das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Auftragsverarbeiter.
Beide sind intern. Das VvVT für Verantwortliche ist nur für den Verantwortlichen selbst und auf Nachfrage für die Datenschutzaufsichtsbehörde. Das VvVT für Auftragsverarbeiter ist für den Verantwortlichen selbst und auf Anfrage für Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie für die Auftraggeber, letztere bekommen aber nur die Teile, die sich auf ihre beauftragten Verarbeitungstätigkeiten beziehen.
Ein öffentliches Verfahrensverzeichnis gibt es seit dem 25. Mais 2018 nicht mehr. Dieses ist quasi durch die Datenschutzinformationen aus Art. 13 und 14 DSGVO ersetzt worden.
Manche nennen das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ja immer noch Verfahrensverzeichnis. Das ist formal zwar nicht korrekt, aber die meisten Datenschützer:innen wissen dennoch was gemeint ist.
Und wenn Ihnen irgendwo auf diesen Seiten kaputte oder veraltete Links auffallen, dürfen Sie mir dies gerne mitteilen.