Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) wurde vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Am Donnerstag, dem 20. Mai 2021 hat der Bundestag den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, TTDSG) beschlossen. (vgl. https://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMjEva3cyMC1kZS1kYXRlbnNjaHV0ei04NDAyMjg=&mod=mod493054).

Am Freitag, 28. Mai 2021 hat der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten und diesem zugestimmt. Die beschlossene Fassung ist als Bundesratsdrucksache 433/21 zu finden. Den Gesetzgebungsablauf können Sie unter http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2738/273898.html nachlesen.

Nähere Infos finden sich auch auf https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/21/1005/1005-pk.html#top-74 – Dort steht unter anderem: „Das Gesetz soll durch das Nebeneinander von DSGVO, TMG und TKG verursachte Rechtsunsicherheiten bei Verbrauchern, die Telemedien und Telekommunikationsdienste nutzen, bei Diensteanbietern und bei den Aufsichtsbehörden beseitigen.“ Schöner hätte ich es auch nicht formulieren können. 😉

Wie war das mit der zweijährigen Übergangszeit zur Umsetzung der Anforderung an die DSGVO? Hier hat sich der Deutsche Gesetzgeber viel Zeit gelassen, sehr viel Zeit. Meiner Meinung nach hätte dieses Gesetzt bereits vor über drei Jahren in Kraft – also spätestens am 25. Mai 2018 –  treten müssen. Aber besser spät als nie. Ich bin schon gespannt, ob es genauso lange dauert, bis sich die aus der ePrivacy-Verordnung (s.o.) ergebenden Änderungen am TTDSG dort eingearbeitet werden.

Nun muss das Gesetz noch ausgefertigt, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Das Inkrafttreten des TTDSG ist für den 01. Dezember 2021 vorgesehen.

Der Kurzlink für diese Seite ist: https://ds-exp.de/ttdsg

Über Werner Hülsmann

Geboren 1961; 1982 - 1988: Informatikstudium mit Schwerpunkt Datenschutzrecht, Abschluß Diplom; 1988 - 1991: SW-Entwickler bei Telenorma; 1992 - 1999: Referatsleiter Technik und wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen; seit 1999 selbständiger Datenschutzberater; seit 2004 anerkannter Datenschutzsachverständiger; seit 2013 intensiv mit der DSGVO beschäftigt. Seit 2010 Beiratsmitglied des FIfF e.V.; von 2015 bis Mai 2022 stellv. Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V., seit Juni 2021 Vorstandsmitglied im gemeinnützigen Verein Computertruhe e.V. In einem Projekt zur Umsetzung der DSGVO auch als Datenschutz-Nerd bezeichnet.
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